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Recht auf befristete Teilzeit kommt zum 1.1.2019

Veröffentlicht am 19.10.2018 in Bundespolitik

Schon lange fordert die AfA, dass die Teilzeitfalle, in der vor allem Frauen stecken, beseitigt wird. Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ist zwar des Recht auf Teilzeit verankert aber eben kein Recht auf die Rückkehr zur Vollzeit. In Teilzeit arbeitenden Arbeitnehmer*innen waren immer auf das Wohlwollen ihres Arbeitgebers angewiesen.

Mit der Brückenteilzeit ist jetzt ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan.

Lest dazu auch die Informationen der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag

 

Homepage AfA Karlsruhe

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